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FAQ

Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir zusammengestellt haben:

Fragen zu den Ausbildungen


Kann jede/r diese Ausbildung machen?

Ja, die Sprache der Hypnose kann jede/r lernen. Natürlich braucht es auch Übung. Während der Ausbildung werden Sie viel in Gruppen angeleitet üben. So erhalten Sie auch ein gutes Feedback von den anderen Schüler/innen. Auch Gabriel Palacios und ein Lehrtrainer werden Ihnen stets beim Üben Tipps geben.

Rund 30% der Schüler/innen absolvieren diese Ausbildung für sich selbst (eigene Wissens- und Persönlichkeitsentfaltung durch Ausbildung). Weitere 30% absolvieren die Ausbildung, um das eigene therapeutische Arbeiten um eine weitere wertvolle Methode zu erweitern. Weitere 30% absolvieren die Ausbildung, um damit anderen Menschen Unterstützung bieten zu können – mit dem nahen oder ferneren Ziel, sich damit mal (teil-)selbstständig zu machen. Alle werden bei ihren ganz individuellen Zielen persönlich unterstützt.

Voraussetzungen für Teilnehmer/innen

  • Mündigkeit (18J.)
  • gute Kenntnisse in Deutsch
  • keine Vorkenntnisse notwendig (Ausbildung auch für Quereinsteiger auf dem Gebiet der Hypnose möglich, erfahrungsgemäss rund 85% der Teilnehmer aller bisherigen Ausbildungsklassen)
  • Sollten Sie sich selbst in psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung befinden, und die Ausbildung mitunter aus Gründen des eigentherapeutischen Prozesses absolvieren wollen, so würden wir gerne ein Referenzschreiben der zuständigen psychotherapeutischen Fachperson einfordern, um eruieren zu können, inwiefern die Ausbildung den Eigenprozess fördert. Sie sind während der Ausbildung nicht verpflichtet, die Instrumente als Klient an sich selbst anwenden zu lassen, müssen aber fähig sein, die Instrumente an anderen ausführen zu können.
  • Faszination für die Themen Hypnosetherapie, Unterbewusstsein, zwischenmenschliche Kommunikation.
  • Bereitschaft zur Einhaltung unseres strengen ethischen Kodex.

Wieso dauert diese Ausbildung nicht Jahre?

Die Hypnosetherapie versteht sich als eine komplementärmedizinische Anwendung und damit nur als Kurzzeittherapie. Genauso wie Ayurveda-Therapie, Pferde-Therapie, Hunde-Therapie, Wellness-Therapie oder Yoga-Therapie. Für diese genannten Therapieformen gibt es gem. unserem stets aktualisierten Wissensstand in Deutschland und der Schweiz keine geschützten Titel. So ist auch Hypnosetherapeut/in kein geschützter Titel. In der Schweiz gibt es auch keine Möglichkeit zu einem eidgenössischen Abschluss in Hypnose. Die Ausbildungszeit nach den Richtlinien des grössten und ältesten Hypnosetherapie-Verbandes der Welt – NGH – fordert für die Grundausbildung 100 Unterrichtsstunden (inkl. angeleitetes Selbststudium). Unsere Ausbildung umfasst mit allen Selbststudiumeinheiten, Übungsgruppen, Prüfungsvorbereitung (Nullserien) etc. idealerweise ca. 150 Stunden und überbietet somit die seitens NGH reglementierte Mindest-Ausbildungszeit. Diese Qualität ist unser Anspruch. Die Ausbildungsdauer ist zudem abgeglichen mit der Ausbildungsdauer unseres Partnerverbandes, dem Deutschen Fachverband für Hypnose e.V. DVH.

Die Unterrichtsdauer sollte sich deutlich von der einer psychotherapeutischen Ausbildung unterscheiden. Wir arbeiten mit gezielten und aber überschaubaren Prozessvorlagen, um das Unterbewusstsein positiv zu prägen. Unseres Erachtens könnte eine zu lange Dauer den angehenden Therapeut/innen indirekt das Gefühl vermitteln, als hätten sie eine vergleichbare Berechtigung/Position wie Psychotherapeut/innen. Dann besteht auch die Gefahr, dass sie dieses Gefühl (unbewusst) den Klient/innen vermitteln. Doch dem ist nicht so. Hypnosetherapeut/innen sollen/wollen keine Psychotherapeut/innen ersetzen/konkurrieren. Vielmehr ist es ein Miteinander (Interdisziplinarität). Deshalb distanzieren wir uns von unnötig gestreckten Ausbildungen, wenn wir darin die tendenzielle Gefahr erkennen, dass die auf diese Weise ausgebildeten Therapeut/innen zu Übermut neigen könnten. Diese Gefahr wollen wir vermeiden.

Was ist, wenn ich an einem Ausbildungstag fehle (Arbeit, Urlaub etc.)?

Sie können bis an maximal zwei Ausbildungsmodulen fehlen, um die Prüfung noch in derselben Klasse absolvieren zu dürfen. Sie müssen aber alle Module besucht haben, somit die verpassten Ausbildungstage in einer anderen Klasse oder im Fernstudium nachholen.
Sie erhalten von uns Vorschläge für Kompensationstermine. Sie können diese Vorschläge dann ablehnen, dann machen wir Ihnen neue Vorschläge. Jedoch können Sie leider nicht von Ihnen beliebig ausgewählt werden, an welchen Tagen Sie nachholen möchten, da an den entsprechenden Tagen auch ein Platz frei sein muss. Aber bisher hat das immer irgendwie geklappt.

Kann ich die Prüfung nachholen, wenn ich diese nicht bestehen würde?

Ja, Sie können die Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Sollte die Prüfung insgesamt dreimal nicht bestanden worden sein, so muss die Prüfung 1:1 mit dem Prüfungsexperten mündlich und praktisch erfolgen (Theoriefragen, Fallbeispiele, praktische Anwendung). Diese Prüfung würde dann 90 Minuten dauern.

Muss vor der Klasse etwas präsentiert werden?

Nein. Sie müssen nichts vor der Klasse präsentieren.
Bei den Gruppen-Übungen (der praktischen Anwendung der Instrumente) steht Ihnen frei, ob Sie die jeweiligen Instrumente an sich anwenden lassen möchten, oder ob Sie die Instrumente ausführen möchten.

Auch besteht die Möglichkeit, als Beobachter/in im Rahmen der praktischen Anwendung den Prozess zu begleiten und nach den Übungen der Dreiergruppe Ihre Inputs, Wahrnehmungen und Beobachtungen abzugeben.

Wenn die Übungen nicht während der Unterrichtsmodule trainiert würden, müssten diese zuhause mit Proband/innen (Familienmitglieder, Freunde, Bekannte etc.) geübt werden. Es wird eine Klassenliste zur Verfügung stehen, so dass man sich auch zu Übungszwecken untereinander treffen könnte.

Während des Unterrichts müssen Sie auch keine Fragen vor der Klasse beantworten und auch nichts vor der Klasse demonstrieren. Sie können sich am Unterricht so sehr mit Fragen beteiligen, wie Sie möchten.

Muss zwischen aus Ausbildungsmodulen praktisch geübt werden?

Ja. Zu jedem Modul gehören ca. 3-5h praktisches Üben dazu. Es steht eine Klassenliste zur Verfügung, die dazu dient, sich gegenseitig zu kontaktieren und sich zum gemeinsamen Üben zu verabreden. Gewisse Übungen lassen sich auch autonom mit Familienmitgliedern oder Personen aus dem nahen Umfeld durchführen, ohne, dass es eine explizite Referenz einer Mitschülerin braucht. Die Referenzen durch Austausch zwischen den Schüler/innen ist jedoch integraler Bestandteil des Eigenprozess-Anteils der Ausbildung.

Ist Hypnosetherapie krankenkassenanerkannt?

Nein. Hypnosetherapie findet man leider vergebens auf den Methodenlisten von Schweizer Krankenkassen. Es gibt aber hier und da Krankenkassen, die Hypnosetherapien selektiv unterstützen. Die einen unterstützen Hypnosetherapie bspw. zu Präventionszwecken oder zu spezifischen Anwendungsbereichen wie Raucherentwöhnung. Von der EGK beispielsweise wird durch die Zusatzversicherung EGK-SUN, die Hypnosetherapie sogar zu 80% bis max. CHF 480.- pro Kalenderjahr übernommen. Dennoch müssen die Klienten mit ihren Krankenkassen bilateral abklären, ob Kosten übernommen werden. Dies wird ja meist auch unterschiedlich von Kassenpatient zu Kassenpatient beurteilt.
Bis da geht es auf Selbstzahlung. Für Deutschland und Österreich muss diese Frage bei den zuständigen Ämtern platziert werden. Wir vermuten stark, dass sich Krankenkassen an Hypnosecoachings von non-medizinischen resp. non-psychotherapeutischen Coaches nicht beteiligen.

Welche Verbandsanerkennung ist wichtig?

Wenn Sie von Hypnose Palacios ausgebildet sind, so sind Sie zugleich anerkanntes Verbandsmitglied beim Verband Schweizer Hypnosetherapeuten VSH als auch beim ältesten und grössten Hypnoseverband weltweit, der National Guild of Hypnotists NGH. Ausserdem arbeitet der Deutsche Verband für Hypnose e.V. DVH partnerschaftlich mit dem Verband Schweizer Hypnosetherapeuten VSH zusammen, d.h. dass auch eine automatische Mitgliedschaft beim DVH möglich ist. Da Hypnosetherapeut/in in der Schweiz kein geschützter Titel, wie auch kein geschützter Berufstitel, ist, gibt es keine möglichen Hierarchien zwischen den unterschiedlichen Verbänden. Auch wenn Verbände teils mit grossen Worten arbeiten, so sind sich alle Verbände rechtlich und hierarchisch gleichgestellt. Wählen Sie die Mitgliedschaft bei dem Verband, bei dem Sie sich wohl fühlen. Ein Verband dient als Bezugsquelle – damit Sie eine Ansprechpartner/in für Ihre Fragen haben. So kann damit gemeinsam Fortschritt und Entwicklung stattfinden. Sie müssen, um in der Schweiz Hypnose zu praktizieren, nicht zwingend Mitglied eines Verbandes sein – es gehört sich aber schon, dass man durch die Mitgliedschaft die Hypnose fördert und auch signalisiert, dass man an der positiven Entwicklung interessiert ist. Zudem bietet unser Verband Schweizer Hypnosetherapeuten VSH nebst vielen zusätzlichen Leistungen auch eine Sicherung und Prüfung der höchsten Qualitätsstandards. Das heisst: Mitglied beim Verband Schweizer Hypnosetherapeuten VSH zu sein, ist als klares Qualitätslabel zu verstehen.

Wird die Ausbildung seitens EMR als Fortbildung angerechnet?

Da das EMR die Methode «Hypnose» nicht auf ihrer Methodenliste aufgeführt hat, werden auch Fortbildungen im Bereiche der Hypnose seitens EMR selten angerechnet. Hypnose-Ausbildungen werden gesamtschweizerisch nicht als Fortbildung akkreditiert. Das EMR wünscht methodennahe Fortbildungen. Da Hypnose keine EMR-Methode ist, ist von keiner Anrechnung auszugehen.

Bisweilen hat das EMR den Schüler/innen unseres Instituts jedoch auch schon einen Einführungsteil (Einführungsmodul) der Ausbildung als Fortbildung angerechnet, jedoch könnten sich auch diesbezüglich die Reglemente des EMR zwischenzeitlich angepasst haben.

Es ist also davon auszugehen, dass das EMR im Grundsatz keine Hypnose-Ausbildungen als Fortbildungen anrechnet.

Wir stellen jedoch EMR-konforme Fortbildungsnachweise für das Einführungsmodul (auf Wunsch auch von der Gesamtausbildung) aus, welche beim EMR eingereicht werden können. Gegebenenfalls rechnet das EMR das Einführungsmodul als Fortbildung an.